Aktualisierung von persönlichen Dokumenten
Konten im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
Für die Aktualisierung bereits übermittelter persönlicher Dokumente sind folgende Schritte erforderlich:
1) Aktualisierung des Nachweises der Identität (Reisepass, Personalausweis oder eines nach nationalem Recht anerkannten Ausweisdokuments): postalische Übermittlung einer notariell beglaubigten Kopie des gültigen Reisepasses, gültigen Personalausweises oder anderen gültigen Ausweisdokuments im Original. Das Datum der notariell beglaubigten Kopie darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Bei Identitätsnachweisen ohne Ablaufdatum können Dokumente, deren Ausstellungsdatum länger als 10 Jahre zurückliegt, nicht akzeptiert werden. Dokumente, deren Beglaubigungsvermerk mittels elektronischer notarieller Beurkundungssignatur erfolgt müssen per E-Mail oder über das EHR-Portal übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall auch eine Änderung der Angaben zur Person im Unionsregister erforderlich ist (siehe Abschnitt: Aktualisierung der Angaben zur Person im Unionsregister).
2) Aktualisierung des Wohnsitznachweises: postalische oder elektronische Übermittlung des letztgültigen, aktuellen Wohnsitznachweises (im Original, oder notariell beglaubigt per Post oder elektronisch amtlich signiert über das EHR-Portal oder als Anhang einer E-Mail). Das Ausstellungsdatum des Dokuments darf nicht älter als 3 Monate sein. Dieser Nachweis kann entfallen, wenn der Hauptwohnsitz in Österreich liegt und die Daten im zentralen Melderegister vorliegen.
3) Aktualisierung des Strafregisterauszuges: postalische oder elektronische Übermittlung des letztgültigen, aktuellen Strafregisterauszuges (im Original oder notariell beglaubigt per Post oder elektronisch amtlich signiert über das EHR-Portal oder als Anhang einer E-Mail). Das Ausstellungsdatum des Dokuments darf nicht älter als 3 Monate sein.
Hinweis:
Mit der Verordnung 2019/1122 gilt, dass Strafregisterbescheinigungen nicht mehr in der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle aufbewahrt werden dürfen. Dies bedeutet in weiterer Folge, dass sämtliche je übermittelte Strafregisterbescheinigungen physisch aus den Archiven/Ablagen der Österreichischen Emissionshandelsregisterstelle laufend ab Jänner 2021 gelöscht werden und nur einzelne für die Kontoführung relevante Details des aktualisierten Nachweises des Strafregisterauszugs dokumentiert werden.