Termine
Termine 2026
Kontoeröffnung für Besitzkonten für beaufsichtigte Unternehmen (ETS2) bis 15.09.2026 erforderlich!
Laut VO 2019/1122 Artikel 15b (7), aktualisiert durch Verordnung (EU) 2025/1253, ist ein Antrag auf Eröffnung eines Besitzkontos für beaufsichtigte Unternehmen im Zeitraum von 1. Juni 2026 bis 15. September 2026 im österreichischen Teil des Unionsregister zu stellen.
Hierfür ist die Anlegung von zwei Nutzer:innen-Kennungen im EU Login erforderlich.
Eine Anleitung dazu erhalten Sie in einem Schreiben der Registerstelle an alle betroffenen Unternehmen sowie gerne auf Anfrage (registerstelle@umweltbundesamt.at).
Die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:
Bitte achten Sie auf die Formerfordernisse!
Für die rasche und sichere Zustellung elektronisch signierter Dokumente empfehlen wir die Übermittlung via EHR-Portal (erreichbar über das Unternehmens-Service-Portal).
| Datum | Prozess | Akteur |
|---|---|---|
| Bis 31.03. | Eintrag und Bestätigung der geprüften Emissionen im Unionsregister bei Anlagenbetreiberkonten und Luftfahrzeugbetreiberkonten für das vorangegangene Kalenderjahr 2025 | kontobevollmächtigte Personen der Prüfstellen |
| Ab 01.04. | Blockierung jener Anlagenbetreiberkonten beziehungsweise Luftfahrzeugbetreiberkonten, für die keine geprüften Emissionen für das Jahr 2025 eingetragen und bestätigt sind | Zentralverwalter des Unionsregisters |
| Bis 30.06. | Buchung von Emissionszertifikaten des stationären Bereichs (EUA) und des Luftfahrzeugbereichs (aEUA) auf Konten, deren Betreiber eine Zuteilung erhalten haben.* | Österreichische Emissionshandelsregisterstelle |
| Bis 30.06. | Bestätigung der Kontoangaben (sog. Jährliche Bestätigung) gemäß Artikel 22 (1) der Verordnung (EU) 2019/1122. | Kontoinhaber |
| Bis 15.09. | Kontoeröffnung für Besitzkonten für beaufsichtigte Unternehmen (ETS2) | Kontoinhaber bzw. kontobevollmächtigte Personen des beaufsichtigten Unternehmens |
| Bis 30.09. | Abgabe der Zertifikate entsprechend den geprüften Emissionen von 2025 beziehungsweise der berichtigten Menge, wenn die zuständige Behörde die Emissionsdaten korrigiert hat. Die Abgabe muss einen Übertrag aus dem Vorjahr berücksichtigen, wenn dieser nicht Null ist. | kontobevollmächtigte Personen der Anlagenbetreiberkonten und Luftfahrzeugbetreiberkonten |
| Ab 01.10. | Veröffentlichung des Standes der Einhaltung | Zentralverwalter des Unionsregisters |
*) Siehe dazu auch die Information auf der Website des Bundesministeriums für Land-und Forstwirtschaft, Klima-und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK):