Emissionshandelszertifikate aus Projekt-Aktivitäten

Können Emissionshandelszertifikate durch Klimaschutzprojekte erzeugt werden?

Im Europäischen Emissionshandelssystem (European Emission Trading System – ETS) werden Zertifikate nicht durch Klimaschutzmaßnahmen erzeugt. In der Regel müssen sie auf Auktionen oder von anderen Marktteilnehmern erworben werden. Marktteilnehmer, die zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sind, können beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Gratiszuteilung von Zertifikaten stellen.

Es gab einen Mechanismus unter dem Kyoto-Protokoll (Clean Development Mechanism – CDM), der es erlaubte, dass Projekte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen oder Senken-Projekte (bei den Treibhausgase gebunden werden) handelbare Einheiten erzeugten, wie zum Beispiel Certified Emission Reductions (CERs, t-CERs, l-CERs). Weitere Informationen über diesen Mechanismus können Sie über den untenstehenden Link „UNFCCC – Clean Development Mechanism (CDM)“ erhalten. Diese Projekte waren in Ländern angesiedelt, die im Kyoto-Protokoll kein Ziel zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen übernommen hatten. Ein anderer Mechanismus erlaubte es, dass Emissionsreduktionseinheiten (Emission Reduction Units – ERU) von Projekten in Ländern erzeugt wurden, die ein Emissionsziel unter dem Kyoto-Protokoll übernommen hatten. Österreich hat diese Projekte im eigenen Land nicht zugelassen.

UNFCCC - Clean Development Mechanism (CDM)

Seit 10. September 2023 können CERs und ERUs nur innerhalb des Österreichischen Kyoto-Protokoll-Registers überwiesen werden, da die zusätzliche Periode zur Erfüllung der 2. Kyoto-Verpflichtungsperiode am 09. September 2023 abgelaufen ist. Sie dürfen außerdem nicht auf Konten des EU-Emissionshandelssystems gehalten werden.

Unter dem Paris-Abkommen sind die Regeln für derartige Mechanismen noch nicht finalisiert.

Derzeit können Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Senken-Projekte (wie z.B. Aufforstungsprojekte) in Österreich nicht genutzt werden, um handelbare Einheiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Emissionshandelssystem oder dem Paris-Abkommen zu erzeugen.

Für die freiwillige Kompensation von Emissionen gibt es die Option, Einheiten aus dem CDM-Kyoto-Mechanismus freiwillig zu löschen.

Weitere Informationen über den Ablauf der freiwilligen Löschung können Sie über den untenstehenden Link zur Internetseite des CDM-Registers der UNFCCC beziehen.

UNFCCC - CDM Registry

 

Alternativ kann man für Klimaschutzprojekte spenden. Es gibt für derartige Projekte in Österreich oder anderen Ländern eine Vielzahl von Spenden-Sammlungen. Einige dieser Projekte werden in Anlehnung an die Regeln des Clean Development Mechanism durchgeführt oder gehen über diese Regeln hinaus. Manche Projekt-Organisationen bieten eine Spendenbescheinigung oder eine Dokumentation der eingesparten Emissionen an. Diese freiwilligen Aktivitäten werden als „Voluntary Carbon Market“ bezeichnet.

Elektromobilität

In Österreich kann Elektrizität, die im Straßenverkehr zum Einsatz kommt, dafür genutzt werden, dass Firmen, die fossile Kraftstoffe vermarkten, ihre verpflichtenden Ziele zur Substitution von solchen Kraftstoffen oder ihre verpflichtenden Treibhausgas-Minderungsziele erreichen. Weitere Details können Sie auf der Webseite „Anrechnung (erneuerbarer) Strom“ des Umweltbundesamtes abrufen, indem Sie den untenstehenden Link verwenden. Außerdem können Sie die E-Mail-Adresse Strom-KVO@umweltbundesamt kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Anrechnung (erneuerbarer) Strom