Grundlagen Emissionshandel
EU-Emissionshandelssystem für Unternehmen
Stationäre Anlagen der Sektoren Industrie und Energie nehmen seit 2005 am EU Emissionshandelssystem teil. Seit 2012 ist auch der Luftverkehr vom Emissionshandel umfasst. Den Unternehmen, die Treibhausgase emittieren, werden von der zuständigen Behörde – in Österreich das Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft, Klima-und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) – eine begrenzte Menge an Emissionszertifikaten zugeteilt. Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgasemissionen ausstößt als es zugeteilte Zertifikate besitzt, kann es von anderen Unternehmen Zertifikate erwerben. Die Zertifikate werden an der Börse, über Broker (zum Beispiel Banken) oder direkt gehandelt.
Die Pilotphase des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) von 2005 bis 2007 diente dazu, erste Erfahrungen mit dem Emissionshandel zu sammeln und Europa auf den internationalen Emissionshandel ab 2008 vorzubereiten. Die zweite Phase des EU-EHS von 2008 bis 2012 fiel mit der ersten Periode des Kyoto-Protokolls zusammen. In der ersten und der zweiten Handelsperiode erhielten die am EU-EHS teilnehmenden Unternehmen die EU-Emissionszertifikate EUA (EU Allowances) auf Grundlage von nationalen Zuteilungsplänen von den nationalen Behörden gratis zugeteilt.
Die dritte Phase des EU-EHS 2013 bis 2020 fiel mit der zweiten Periode des Kyoto-Protokolls zusammen. Gratiszuteilungen von EUA wurden ab dieser Phase zentral von der EU (und nicht mehr auf nationaler Ebene) an mache Unternehmen vergeben, die im internationalen Wettbewerb stehen.
Die Mehrzahl der EUA wurde seit 2013 nicht mehr gratis vergeben, sondern versteigert. Gratiszuteilungen werden jährlich aufgrund der Aktivitätsraten der Anlagen angepasst. Überschüsse am Markt, die seit 2019 in eine Marktstabilitätsreserve überführt werden, unterliegen seit 2023 einem Löschungsmechanismus, wenn sie eine vorher definierte Menge überschreiten.
EU-Emissionshandel nach der Effort-Sharing-Entscheidung
Auch für Sektoren, die nicht dem EU-EHS unterliegen, wie zum Beispiel Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft, werden von der EU nach der Effort-Sharing-Verordnung (EU) 842/2018 handelbare Einheiten an die Mitgliedstaaten vergeben (Annual Emission Allocation Units – AEA). Zwischen den Mitgliedstaaten ist mit diesen Einheiten ein Emissionshandel im Nicht-EHS-Bereich möglich. In der Periode 2021 bis 2030 wurden auch Senkenleistungen und Emissionen aus dem Landnutzungssektor in den Emissionshandel nach der Effort-Sharing Verordnung einbezogen.
Welche Vorteile hat der Emissionshandel als Instrument?
Ein Emissionshandelssystem wurde erstmalig in den 1990er Jahren in den USA zur Bekämpfung des Sauren Regens eingesetzt. Dabei konnte gezeigt werden, dass ein marktbasiertes Instrument geeignet war, innerhalb kurzer Zeit eine kostengünstige Reduktion der Schwefeldioxidemissionen zu bewirken. Voraussetzung für ein Funktionieren des Emissionshandels ist es, dass die teilnehmenden Unternehmen nur eine begrenzte Menge an Zertifikaten für eine bestimmte Aktivität zugeteilt bekommen. Durch die Möglichkeit die Zertifikate am Markt zu handeln, wird in der Regel die Reduktion bei jenen teilnehmenden Unternehmen vorgenommen, bei denen sie am kostengünstigsten zu realisieren ist. Unternehmen, die zum Beispiel eine Einsparung nur zu hohen Kosten realisieren könnten, kaufen stattdessen Zertifikate ein. Somit sind die Kosten für die eingesparte Emissionsmenge aus volkswirtschaftlicher Sicht auf dem niedrigsten Niveau, weil der Handel einen Ausgleich zwischen den Reduktionskosten der jeweiligen teilnehmenden Unternehmen bewirkt.
Weitere Informationen zum Emissionshandel finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter folgendem Link: