Grundlagen Emissionshandel

EU-Emissionshandelssystem für Unternehmen

Stationäre Anlagen der Sektoren Industrie und Energie nehmen seit 2005 am EU Emissionshandelssystem teil. Seit 2012 ist auch der Luftverkehr vom Emissionshandel umfasst. Den Unternehmen, die Treibhausgase emittieren, werden von der zuständigen Behörde – in Österreich das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) – eine begrenzte Menge an Emissionszertifikaten zugeteilt. Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgasemissionen ausstößt als es zugeteilte Zertifikate besitzt, kann es von anderen Unternehmen Zertifikate erwerben. Die Zertifikate werden an der Börse, über Broker (zum Beispiel Banken) oder direkt gehandelt.

Die Pilotphase des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) von 2005 bis 2007 diente dazu, erste Erfahrungen mit dem Emissionshandel zu sammeln und Europa auf den internationalen Emissionshandel ab 2008 vorzubereiten. Die zweite Phase des EU-EHS von 2008 bis 2012 fiel mit der ersten Periode des Kyoto-Protokolls zusammen. In der ersten und der zweiten Handelsperiode erhielten die am EU-EHS teilnehmenden Unternehmen die EU-Emissionszertifikate EUA (EU Allowances) auf Grundlage von nationalen Zuteilungsplänen von den nationalen Behörden gratis zugeteilt. 

Die dritte Phase des EU-EHS 2013 bis 2020 fiel mit der zweiten Periode des Kyoto-Protokolls zusammen. Gratiszuteilungen von EUA wurden ab dieser Phase zentral von der EU (und nicht mehr auf nationaler Ebene) an mache Unternehmen vergeben, die im internationalen Wettbewerb stehen. 

Die Mehrzahl der EUA wurde seit 2013 nicht mehr gratis vergeben, sondern versteigert. In der vierten Phase des EU-EHS von 2021 bis 2030 können Projektgutschriften des Kyoto-Protokolls, die vorher in begrenztem Umfang für die Abgabeverpflichtung von Unternehmen verwendet werden konnten, hierfür nicht mehr eingesetzt werden. Außerdem werden Gratiszuteilungen jährlich aufgrund der Aktivitätsraten der Anlagen angepasst. Überschüsse am Markt, die seit 2019 in eine Marktstabilitätsreserve überführt werden, unterliegen ab 2023 einem Löschungsmechanismus, wenn sie eine vorher definierte Menge überschreiten.

EU-Emissionshandel nach der Effort-Sharing-Entscheidung

Auch für Sektoren, die nicht dem EU-EHS unterliegen, wie zum Beispiel Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft, werden von der EU nach der Effort-Sharing-Verordnung (EU) 842/2018 (bis 2020 Effort-Sharing Entscheidung Nr. 406/2009) handelbare Einheiten an die Mitgliedstaaten vergeben (Annual Emission Allocation Units – AEA). Zwischen den Mitgliedstaaten ist mit diesen Einheiten ein Emissionshandel im Nicht-EHS-Bereich möglich. Für die Abrechnung der Jahre 2013 bis 2020 können die Mitgliedsstaaten für ihre Einhaltung Kyoto-Einheiten aus JI-Projekten und CDM-Projekten bis zu einem Limit von 3 % oder in einigen Fällen (zu denen Österreich zählt) bis 4 %, bezogen auf die Emissionen des Jahres 2005, verwenden. Dies ist ab dem Jahr 2021 nicht mehr möglich. Dafür ist es ab der Periode 2021 bis 2030 in begrenztem Maß eine Anrechnung der Senkenleistung von Wäldern vorgesehen.

Emissionshandel gemäß Kyoto-Protokoll

Der Emissionshandel unter dem Kyoto-Protokoll betrifft die Verpflichtungsperioden 2008 bis 2012 und 2013 bis 2020 und ist einer der drei im Kyoto-Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen. Für die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls erhielt Österreich auf der Grundlage seiner Treibhausgasemissionen und seines Reduktionsziels eine sogenannte „zugeteilte Menge“ (= Assigned Amount, AA) in Form von handelbaren Einheiten Assigned Amount Units (AAUs). Die Regeln des Kyoto-Protokolls sehen vor, dass AAUs aus anderen Ländern zugekauft werden können, wenn die Menge an AAUs für die Abdeckung der eigenen Emissionen nicht ausreicht. Außerdem können Projektgutschriften aus den anderen beiden flexiblen Mechanismen, Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI), angekauft werden. Emissionsminderungsprojekte in einem Entwicklungs- oder Schwellenland, welches sich im Kyoto-Protokoll nicht zu einer Emissionsbegrenzung verpflichtet hatte, nennt man CDM-Projekte. Emissionsminderungsprojekte in einem Land, das sich im Kyoto-Protokoll zu einer Emissionsbegrenzung verpflichtet hatte, heißen Joint Implementation (JI)-Projekte. Österreich wurden in der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 für fünf Jahre insgesamt 344 Millionen AAUs zugeteilt. Diesen gegenüber standen Treibhausgasemissionen in der Fünfjahresperiode in Höhe von 415 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Die Differenz deckte Österreich durch Ankäufe von AAUs aus anderen Ländern und von Gutschriften aus JI- und CDM-Projekten ab. Weitere Zertifikate konnte Österreich aus der Senkenleistung der österreichischen Wälder anrechnen.

Da die Vertrags-Regelungen für die zweite Verpflichtungsperiode am 31.12.2020 in Kraft getreten sind, muss der oben beschriebene Abrechnungsmechanismus auch für die Emissionen der Jahre 2013 bis 2020 durchgeführt werden. In dieser Periode werden Emissionen, die dem EU-EHS unterliegen, für alle Mitgliedstaaten der EU gemeinschaftlich abgerechnet während Emissionen, die der Effort-Sharing Entscheidung unterliegen, durch Österreich abzurechnen sind.

Welche Vorteile hat der Emissionshandel als Instrument?

Ein Emissionshandelssystem wurde erstmalig in den 1990er Jahren in den USA zur Bekämpfung des Sauren Regens eingesetzt. Dabei konnte gezeigt werden, dass ein marktbasiertes Instrument geeignet war, innerhalb kurzer Zeit eine kostengünstige Reduktion der Schwefeldioxidemissionen zu bewirken. Voraussetzung für ein Funktionieren des Emissionshandels ist es, dass die teilnehmenden Unternehmen nur eine begrenzte Menge an Zertifikaten für eine bestimmte Aktivität zugeteilt bekommen. Durch die Möglichkeit die Zertifikate am Markt zu handeln, wird in der Regel die Reduktion bei jenen teilnehmenden Unternehmen vorgenommen, bei denen sie am kostengünstigsten zu realisieren ist. Unternehmen, die zum Beispiel eine Einsparung nur zu hohen Kosten realisieren könnten, kaufen stattdessen Zertifikate ein. Somit sind die Kosten für die eingesparte Emissionsmenge aus volkswirtschaftlicher Sicht auf dem niedrigsten Niveau, weil der Handel einen Ausgleich zwischen den Reduktionskosten der jeweiligen teilnehmenden Unternehmen bewirkt.

 

Weitere Informationen zum Emissionshandel finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter folgendem Link:

Europäische Kommission: EU-Emissionshandel