Beaufsichtigte Unternehmen
Seit 2024 werden jene Firmen, die fossile Brennstoffe (für die Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren) in den Verkehr bringen, in das Emissionshandelssystem miteinbezogen (EU ETS2). Handelsteilnehmer, die dem EU ETS2 unterliegen, werden in der Emissionshandelsrichtlinie als „beaufsichtigte Unternehmen“, der entsprechende Kontotyp als Besitzkonto bezeichnet.
Für die Jahre 2024 bis 2027 müssen Emissionen berichtet werden. Beginnend mit den Emissionsmeldungen für das Jahr 2028 sind bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres Zertifikate abzugeben.
EU ETS2 Zertifikate müssen auf unionsweiten Versteigerungen erworben werden und können nicht in Zertifikate des EU ETS1 umgetauscht werden.
Kontoeröffnung 2026
Laut VO 2019/1122 Artikel 15b (7), aktualisiert durch Verordnung (EU) 2025/1253, ist ein Antrag auf Eröffnung eines Besitzkontos für beaufsichtigte Unternehmen im Zeitraum von 1. Juni 2026 bis 15. September 2026 im österreichischen Teil des Unionsregister zu stellen.
Ab 1. Juni 2026 kann ein online Antrag auf Kontoeröffnung für Besitzkonten für beaufsichtigte Unternehmen im österreichischen Teil des Unionsregister gestellt werden.
Hierfür ist die Anlegung von zwei Nutzer:innen-Kennungen im EU Login erforderlich.
Eine Anleitung dazu erhalten Sie in einem Schreiben der Registerstelle an alle betroffenen Unternehmen sowie gerne auf Anfrage (registerstelle@umweltbundesamt.at).
Die notwendigen Dokumente für eine Kontoeröffnung können bereits VOR dem 01. Juni an die Registerstelle übermittelt werden.
Die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:
Bitte achten Sie auf die Formerfordernisse!
Für die rasche und sichere Zustellung elektronisch signierter Dokumente empfehlen wir die Übermittlung via EHR-Portal (erreichbar über das Unternehmens-Service-Portal).
Schritt für Schritt zum ETS2 Konto
Anschreiben beaufsichtigte Unternehmen
Konto ab 2027
Das im Jahr 2026 zu eröffnende Konto kann ab 2027 für das Halten sowie den Transfer von Emissionszertifikaten verwendet werden. Inhaber von Besitzkonten haben die Möglichkeit, ihre Handelstätigkeiten über das Besitzkonto oder aber über ein separates Händlerkonto durchzuführen.
Ab dem Jahr 2027 werden die Emissionen für das jeweilige Vorjahr (erstmalig für die Emissionen des Jahres 2026) im österreichischen Teil des Unionsregisters eingetragen. Die Meldung der Emissionen hat weiterhin an das Amt für den Nationalen Emissionshandel zu erfolgen.
Die jährliche Abgabe von Zertifikaten zur Verpflichtungserfüllung (erstmals für die Emissionen 2028, gemeldet im Jahr 2029) wird über dieses Konto durchgeführt.
Das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH)