Beaufsichtigte Unternehmen

Beaufsichtigte Unternehmen

Seit 2024 werden in den Sektoren Gebäude und Verkehr jene Firmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen, in das Emissionshandelssystem miteinbezogen (EU ETS2). Für die Jahre 2024 bis 2026 müssen Emissionen nur berichtet werden, ab 2027 sind bis zum 31. Mai des Folgejahres auch Zertifikate abzugeben. EU ETS2-Zertifikate müssen auf unionsweiten Versteigerungen erworben werden und können nicht in Zertifikate des EU ETS1 umgetauscht werden. Handelsteilnehmer, die dem EU ETS 2 unterliegen, werden in der Emissionshandelsrichtlinie als „beaufsichtigte Unternehmen“ bezeichnet. Die Kontoeröffnung für beaufsichtigte Unternehmen im Unionsregister erfolgt ab 01. Juni 2026 und muss bis zum 15. September 2026 beantragt werden (Verordnung (EU) 2025/1253).