Beaufsichtigte Unternehmen

Beaufsichtigte Unternehmen

Seit 2024 werden in den Sektoren Gebäude und Verkehr jene Firmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen, in das Emissionshandelssystem miteinbezogen (EU ETS2). 

Für die Jahre 2024 bis 2027 müssen Emissionen berichtet werden. Beginnend mit den Emissionsmeldungen für das Jahr 2028 sind bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres auch Zertifikate abzugeben. 

Der Erwerb und Handel von Emissionszertifikaten für den EU ETS2 ist ab 01. Jänner 2027 möglich. EU ETS2-Zertifikate müssen auf unionsweiten Versteigerungen erworben werden und können nicht in Zertifikate des EU ETS1 umgetauscht werden. 

Handelsteilnehmer, die dem EU ETS 2 unterliegen, werden in der Emissionshandelsrichtlinie als „beaufsichtigte Unternehmen“ bezeichnet. 

Die Kontoeröffnung für beaufsichtigte Unternehmen im Unionsregister erfolgt ab 01. Juni 2026 und muss bis zum 15. September 2026 beantragt werden (Verordnung (EU) 2025/1253).

Registrierung Konto beaufsichtigtes Unternehmen