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Aufgaben
Die Emissionen der vom Emissionshandel betroffenen Anlagen werden jeweils nach Ende eines
Kalenderjahres ermittelt und von einer unabhängigen Prüfereinrichtung geprüft. Als Prüfeinrichtung
oder PrüferInnen können Personen oder Firmen tätig werden, die nach der Verordnung über die
Fachkunde für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen vom Lebensministerium zugelassen wurden.
Ferner muss sich jede unabhängige Prüfereinrichtung im Emissionshandelsregister anmelden und eine
Benutzerkennung beantragen. Erst danach können Unternehmen diese Prüfeinrichtungen im Rahmen ihrer
Kontoeröffnung benennen. Die Emissionen der Anlagen werden jeweils bis zum 31. März für das
vergangene Kalenderjahr von der Prüfeinrichtung im Register eingetragen. Im Anschluss daran müssen
die AnlagenbetreiberInnen für ihre Emissionen Zertifikate einlösen.
