EMISSIONSHANDELSREGISTER

Aufgaben

Die Emissionen der vom Emissionshandel betroffenen Anlagen werden jeweils nach Ende eines Kalenderjahres ermittelt und von einer unabhängigen Prüfereinrichtung geprüft. Als Prüfeinrichtung oder PrüferInnen können Personen oder Firmen tätig werden, die nach der Verordnung über die Fachkunde für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen vom Lebensministerium zugelassen wurden. Ferner muss sich jede unabhängige Prüfereinrichtung im Emissionshandelsregister anmelden und eine Benutzerkennung beantragen. Erst danach können Unternehmen diese Prüfeinrichtungen im Rahmen ihrer Kontoeröffnung benennen. Die Emissionen der Anlagen werden jeweils bis zum 31. März für das vergangene Kalenderjahr von der Prüfeinrichtung im Register eingetragen. Im Anschluss daran müssen die AnlagenbetreiberInnen für ihre Emissionen Zertifikate einlösen.
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www.emisssionshandelsregister.at