EMISSIONSHANDELSREGISTER

Registrierung

AnlageninhaberInnen müssen beim Ansuchen zur Einrichtung eines Betreiberkontos die User-ID eines Prüfers oder einer Prüferin ihrer unabhängigen Prüfeinrichtung für diese Anlage angeben. Damit diese User-IDs schon vorher bekannt sind, müssen sich sämtliche unabhängige Prüfeinrichtungen bzw. deren PrüferInnen in der Registerservicestelle registrieren lassen.
Nach Prüfung, ob die ansuchende unabhängige Prüfeinrichtung vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als unabhängige Prüfeinrichtung zugelassen ist, wird eine eindeutige alphanumerische User-ID pro PrüferIn vergeben. Unabhängige Prüfeinrichtungen bzw. PrüferInnen erhalten nur Zugang zur Tabelle der geprüften Emissionen jener Anlagen, für die sie vom Inhaber bzw. von der Inhaberin dieser Anlage als zuständige Prüfeinrichtung bzw. PrüferIn angegeben wurden.

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