Download
Aufgaben
Die Emissionen der vom Emissionshandel betroffenen Anlagen werden jeweils nach Ende eines
Kalenderjahres ermittelt und von einem unabhängigen Prüfer geprüft. Als Prüfer können Personen oder
Firmen tätig werden, die nach der Verordnung über die Fachkunde für die Zulassung unabhängiger
Prüfeinrichtungen vom Lebensministerium zugelassen wurden. Ferner muss sich jeder unabhängige
Prüfer im Emissionshandelsregister anmelden und eine Benutzerkennung beantragen. Erst danach können
Anlagenbetreiber diese Prüfer im Rahmen ihrer Kontoeröffnung benennen. Die Emissionen der Anlagen
werden jeweils bis zum 31. März für das vergangene Kalenderjahr von dem Prüfer im Register
eingetragen. Im Anschluss daran müssen die Anlagenbetreiber für ihre Emissionen Zertifikate
einlösen.
