EMISSIONSHANDELSREGISTER

Aufgaben

Die Emissionen der vom Emissionshandel betroffenen Anlagen werden jeweils nach Ende eines Kalenderjahres ermittelt und von einem unabhängigen Prüfer geprüft. Als Prüfer können Personen oder Firmen tätig werden, die nach der Verordnung über die Fachkunde für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen vom Lebensministerium zugelassen wurden. Ferner muss sich jeder unabhängige Prüfer im Emissionshandelsregister anmelden und eine Benutzerkennung beantragen. Erst danach können Anlagenbetreiber diese Prüfer im Rahmen ihrer Kontoeröffnung benennen. Die Emissionen der Anlagen werden jeweils bis zum 31. März für das vergangene Kalenderjahr von dem Prüfer im Register eingetragen. Im Anschluss daran müssen die Anlagenbetreiber für ihre Emissionen Zertifikate einlösen.
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www.emisssionshandelsregister.at