EMISSIONSHANDELSREGISTER

Berichte

Um den Emissionszertifikatemarkt so transparent wie möglich zu gestalten, wird auf dieser Website eine Reihe von Daten in Form von Berichten öffentlich zugänglich gemacht. Welche Daten veröffentlicht werden müssen, ist in Anhang XVI der Registerverordnung bzw. Entscheidung 13 der ersten Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls(COP/MOP 1) festgelegt. Diese Daten umfassen z.B. eine Liste der Konten im Register und nicht vertrauliche Informationen über Kontoinhale und Transaktionen.

Zusätzlich wird ein Bericht über neue Marktteilnehmer als Download zur Verfügung gestellt. Unter neuen Marktteilnehmer sind jene Anlagen zu verstehen, die nach der Erstellung des nationalen Zuteilungsplans eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erhalten oder deren Genehmigung infolge einer Änderung der Art oder Funktionswise oder einer Erweiterung der Anlage aktualisiert wurde.


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