Download
Gebühren 2011
Gebühren der Registerstelle
Die Gebühren der Registerstelle werden von der Registerservicestelle ECRA eingehoben.
Gebühren der Registerservicestelle

Einmalige Bearbeitungsgebühr für Personenkonten von Teilnehmern aus Nicht-EWR-Staaten
Bitte beachten Sie, dass für Antragsteller von Personenkonten aus Nicht-EWR-Staaten eine
einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 1.500,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer anfällt.
Diese Gebühr wird zusätzlich zur Jahresgebühr für Personenkonten verrechnet.
Die Bearbeitungsgebühr wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 23.09.2009 behördlich genehmigt.
