EMISSIONSHANDELSREGISTER

Gebühren 2011

Gebühren der Registerstelle

   Gebühren Registerstelle 2011_B580

Die Gebühren der Registerstelle werden von der Registerservicestelle ECRA eingehoben.

Gebühren der Registerservicestelle

  Gebühren Registerservicestelle 2011_B580

 

Einmalige Bearbeitungsgebühr für Personenkonten von Teilnehmern aus Nicht-EWR-Staaten

einmalige Bearbeitungsgebühr Personenkonten

Bitte beachten Sie, dass für Antragsteller von Personenkonten aus Nicht-EWR-Staaten eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 1.500,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer anfällt.
Diese Gebühr wird zusätzlich zur Jahresgebühr für Personenkonten verrechnet.

Die Bearbeitungsgebühr wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 23.09.2009 behördlich genehmigt.

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