EMISSIONSHANDELSREGISTER

Gebühren

Gebühren der Registerstelle und der Registerservicestelle

Basis für die Berechnung der Gebühren der Registerstelle und der Registerservicestelle ist die jährliche Zuteilung von Zertifikaten aus dem NAP (National Allocation Plan). Das Gebührenmodell der Registerstelle wird durch das BMFLUW genehmigt. Die Gebühren werden von der Registerservicestelle ECRA eingehoben. Das Gebührenmodell der Registerservicestelle wird ebenfalls durch das BMFLUW genehmigt.

Die Gebühren der Registerstelle und der Registerservicestelle fallen für eine Zuteilungsperiode an und sind vom Kontoinhaber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Beide Gebührenmodelle gelten für die Zuteilung eines Jahresinnerhalb einer Periode und unterliegen der jährlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Eine Abänderung der Gebühren für nachfolgende Zuteilungszeiträume kann von der Registerstelle und der Registerservicestelle nicht ausgeschlossen werden.

Für die Bearbeitung von Kontoeröffnungsanträgen von Antragstellern von Personenkonten mit Staatsbürgerschaft oder Unternehmenssitz in einem Nicht-EWR-Staat hebt ECRA eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 1.500,00 zuzüglich derzeit 20 % Umsatzsteuer ein.

Die Bearbeitungsgebühr wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 23.09.2009 behördlich genehmigt.

 

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