EMISSIONSHANDELSREGISTER

Vertraulichkeit

Alle im österreichischen Register enthaltenen Informationen, einschließlich des Standes sämtlicher Konten und sämtlicher Transaktionen, werden vertraulich behandelt. Ausgenommen davon ist die Nutzung dieser Daten zur Umsetzung der Bestimmungen der EU-Registerverordnung, der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG, des österreichischen Emissionszertifikategesetzes und seiner Verordnungen.

Informationen aus dem Register dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Kontoinhabers verwendet werden, ausgenommen ihre Nutzung zur Führung des Registers im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Registerverordnung.

Die zuständige Behörde (BMLFUW) und der Registerführer (Umweltbundesamt) sowie Mitarbeiter der Registerservicestelle (ECRA) führen nur die Vorgänge im Zusammenhang mit Zertifikaten, geprüften Emissionen, Konten und Kyoto-Einheiten aus, die für die Ausübung ihrer Funktion erforderlich sind.

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