Download
Registrierung & Konten
Neben verschiedenen Konten, die für die Republik Österreich als Vertragspartei des Kyoto-Protokolls zur Verfügung stehen, gibt es zwei Arten von Konten:
Betreiberkonten
Pro Anlage, die gemäß Emissionszertifikategesetz (EZG) am Emissionshandel teilnimmt, muss es zumindest ein Betreiberkonto geben. Dazu muss innerhalb von 14 Werktagen nach der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen ein entsprechendes Antragsformular für die Einrichtung eines Betreiberkontos an die Registerservicestelle übermittelt werden. Betreiberkonten sind durch die Kontoidentifizierungsnummer 120 gekennzeichnet.Auf das Betreiberkonto werden die Emissionszertifikate entsprechend dem Nationalen Allokationsplan (NAP) gebucht. Zusätzlich können über dieses Konto sämtliche Transaktionen abgewickelt werden. Parallel dazu haben Inhaber von Anlagen auch die Möglichkeit, ihre Handelstätigkeiten über ein separates Handelskonto – ein Personenkonto – abzuwickeln.
Personenkonten
Jede natürliche oder juristische Person kann durch Übermittlung eines entsprechenden
Antragsformulars an die Registerservicestelle ein Personenkonto eröffnen. Dies gilt auch für
Personen, die gesetzlich nicht zur Eröffnung eines Emissionszertifikate-Kontos verpflichtet sind.
Personenkonten sind durch die Identifizierungsnummer 121 gekennzeichnet.
Personenkonten werden vielfach von Anlageninhabern und Zertifikatshändlern bzw.
Zertifikatsbörsen als Handelskonten genutzt.
