EMISSIONSHANDELSREGISTER

Registrierung & Konten

Neben verschiedenen Konten, die für die Republik Österreich als Vertragspartei des Kyoto-Protokolls zur Verfügung stehen, gibt es drei Arten von Konten:

Anlagenbetreiberkonten

Pro Anlage, die gemäß Emissionszertifikategesetz (EZG) am Emissionshandel teilnimmt, muss es zumindest ein Betreiberkonto geben. Dazu muss innerhalb von 14 Werktagen nach der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen ein entsprechendes Antragsformular für die Einrichtung eines Betreiberkontos an die Registerservicestelle übermittelt werden. Betreiberkonten sind durch die Kontoidentifizierungsnummer 120 gekennzeichnet.
Auf das Betreiberkonto werden die Emissionszertifikate entsprechend dem Nationalen Allokationsplan (NAP) gebucht. Zusätzlich können über dieses Konto sämtliche Transaktionen abgewickelt werden. Parallel dazu haben Inhaber von Anlagen auch die Möglichkeit, ihre Handelstätigkeiten über ein separates Handelskonto – ein Personenkonto – abzuwickeln.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Anlagenbetreiberkontos

Luftfahrzeugbetreiber

Alle Luftfahrzeugbetreiber, die Österreich zur Verwaltung zugeteilt wurden, sind verpflichtet, im österreichischen Teil des Unionsregisters ein Luftfahrzeugbetreiberkonto zu eröffnen. Luftfahrzeugbetreiber benötigen ein Konto, um eine etwaige Gratiszuteilung zu erhalten, Zertifikate zu handeln und für ihre Einhaltung einzulösen. Die Liste der in Österreich zugeteilten Luftfahrzeugbetreiber finden Sie auf www.emissionstrading-aviation.at.

Das Antragsformular für ein Luftfahrzeugbetreiberkonto ist online im Unionsregister ab 30.1.2012 auszufüllen. Zusätzlich müssen für die Aktivierung des Kontos eine Reihe von Nachweisen und Dokumenten per Post an die Registerservicestelle übermittelt werden.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Luftfahrzeugbetreiberkontos

 

Personenkonten

Jede natürliche oder juristische Person kann durch Übermittlung eines entsprechenden Antragsformulars an die Registerservicestelle ein Personenkonto eröffnen. Dies gilt auch für Personen, die gesetzlich nicht zur Eröffnung eines Emissionszertifikate-Kontos verpflichtet sind. Personenkonten sind durch die Identifizierungsnummer 121 gekennzeichnet.
Personenkonten werden vielfach von Anlageninhabern und Zertifikatshändlern bzw. Zertifikatsbörsen als Handelskonten genutzt.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Personenkontos

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