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Registrierung & Konten
Neben verschiedenen Konten, die für die Republik Österreich als Vertragspartei des Kyoto-Protokolls zur Verfügung stehen, gibt es drei Arten von Konten:
Anlagenbetreiberkonten
Pro Anlage, die gemäß Emissionszertifikategesetz (EZG) am Emissionshandel teilnimmt, muss es
zumindest ein Betreiberkonto geben. Dazu muss innerhalb von 14 Werktagen nach der Genehmigung zur
Emission von Treibhausgasen ein entsprechendes Antragsformular für die Einrichtung eines
Betreiberkontos an die Registerservicestelle übermittelt werden. Betreiberkonten sind durch die
Kontoidentifizierungsnummer 120 gekennzeichnet.
Auf das Betreiberkonto werden die Emissionszertifikate entsprechend dem Nationalen
Allokationsplan (NAP) gebucht. Zusätzlich können über dieses Konto sämtliche Transaktionen
abgewickelt werden. Parallel dazu haben Inhaber von Anlagen auch die Möglichkeit, ihre
Handelstätigkeiten über ein separates Handelskonto – ein Personenkonto – abzuwickeln.
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Anlagenbetreiberkontos
Luftfahrzeugbetreiber
Alle Luftfahrzeugbetreiber, die Österreich zur Verwaltung zugeteilt wurden, sind verpflichtet, im österreichischen Teil des Unionsregisters ein Luftfahrzeugbetreiberkonto zu eröffnen. Luftfahrzeugbetreiber benötigen ein Konto, um eine etwaige Gratiszuteilung zu erhalten, Zertifikate zu handeln und für ihre Einhaltung einzulösen. Die Liste der in Österreich zugeteilten Luftfahrzeugbetreiber finden Sie auf www.emissionstrading-aviation.at.
Das Antragsformular für ein Luftfahrzeugbetreiberkonto ist online im Unionsregister ab 30.1.2012 auszufüllen. Zusätzlich müssen für die Aktivierung des Kontos eine Reihe von Nachweisen und Dokumenten per Post an die Registerservicestelle übermittelt werden.
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Luftfahrzeugbetreiberkontos
Personenkonten
Jede natürliche oder juristische Person kann durch Übermittlung eines entsprechenden
Antragsformulars an die Registerservicestelle ein Personenkonto eröffnen. Dies gilt auch für
Personen, die gesetzlich nicht zur Eröffnung eines Emissionszertifikate-Kontos verpflichtet sind.
Personenkonten sind durch die Identifizierungsnummer 121 gekennzeichnet.
Personenkonten werden vielfach von Anlageninhabern und Zertifikatshändlern bzw.
Zertifikatsbörsen als Handelskonten genutzt.
