Nationale Gesetze und Regelwerke
Auf nationaler Ebene ist das österreichische Emissionszertifikategesetz (EZG) das Kernstück der
Gesetzgebung für den Emissionshandel. Das EZG ist die nationale Umsetzung der
EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG und regelt u. a.
- welche Anlagen in Österreich vom Emissionshandel betroffen sind,
- wie die Emissionen der Anlagen genehmigt werden,
- wie die Überprüfung der Emissionen erfolgt,
- wie die Zuteilung der Zertifikate erfolgt sowie
- wie die Abgabe der Zertifikate erfolgt.
Die Anzahl der zuzuteilenden Zertifikate für die jeweilige Handelsperiode wird zunächst im
Nationalen Allokationsplan festgelegt und nach dessen Genehmigung durch die Europäische Kommission
per Zuteilungsverordnung rechtlich verbindlich gemacht.
Im Bereich Emissionshandelsregister sind die EU-Registerverordnung 2004/2216/EG und ihre
Änderung gemäß Verordnung 2007/916/EG und 2008/994/EG in Österreich direkt anwendbar. Auf
nationaler Ebene wurde zusätzlich die Registerstellenverordnung erlassen, die festlegt, dass das
Umweltbundesamt mit Unterstützung einer Registerservicestelle die technische Durchführung des
Registers übernimmt.
Für den Bereich der Überwachung und Berichterstattung der Emissionen gilt die Entscheidung der
Kommission über die Leitlinien für Überwachung und Berichterstattung 2007/589//EG. Diese
Entscheidung wurde auf nationaler Ebene durch die sogenannte Überwachungs-, Berichterstattungs- und
Prüfungs-Verordnung ergänzt.