EMISSIONSHANDELSREGISTER

Nationale Gesetze und Regelwerke

Auf nationaler Ebene ist das österreichische Emissionszertifikategesetz (EZG) das Kernstück der Gesetzgebung für den Emissionshandel. Das EZG ist die nationale Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG und regelt u. a.

  • welche Anlagen in Österreich vom Emissionshandel betroffen sind, 
  • wie die Emissionen der Anlagen genehmigt werden, 
  • wie die Überprüfung der Emissionen erfolgt, 
  • wie die Zuteilung der Zertifikate erfolgt sowie 
  • wie die Abgabe der Zertifikate erfolgt.

Die Anzahl der zuzuteilenden Zertifikate für die jeweilige Handelsperiode wird zunächst im Nationalen Allokationsplan festgelegt und nach dessen Genehmigung durch die Europäische Kommission per Zuteilungsverordnung rechtlich verbindlich gemacht.

Im Bereich Emissionshandelsregister sind die EU-Registerverordnung 2004/2216/EG und ihre Änderung gemäß Verordnung 2007/916/EG und 2008/994/EG in Österreich direkt anwendbar. Auf nationaler Ebene wurde zusätzlich die Registerstellenverordnung erlassen, die festlegt, dass das Umweltbundesamt mit Unterstützung einer Registerservicestelle die technische Durchführung des Registers übernimmt.

Für den Bereich der Überwachung und Berichterstattung der Emissionen gilt die Entscheidung der Kommission über die Leitlinien für Überwachung und Berichterstattung 2007/589//EG. Diese Entscheidung wurde auf nationaler Ebene durch die sogenannte Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungs-Verordnung ergänzt.

 

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