EMISSIONSHANDELSREGISTER

EU-Richtlinien, -Verordnungen u. -Entscheidungen

Für das österreichische Emissionshandelsregister direkt anwendbar ist die EU-Registerverordnung 2004/2216/EG und ihre Änderung gemäß Verordnung 2007/916/EG und 2008/994/EG, welche u. a. folgendes regeln:

  • die Führung der Register für Emissionszertifikate 
  • die Verwaltung der Konten im Register
  • den Übertrag von Zertifikaten im Zuge einer Handelstätigkeit
  • die Erfassung der geprüften Emissionen von Anlagen
  • das Einlösen, Ausbuchen und Löschen von Zertifikaten
  • wie der Stand der Einhaltung für die Firmen berechnet und der zuständigen Behörde mitgeteilt wird sowie
  • welche Informationen aus dem Register veröffentlicht werden.


Die Grundlage für das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) bildet die Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG bzw. 2009/29/EC, in der die Funktionsweise des EU-ETS festgelegt wurde. Diese Richtlinie wurde in Österreich durch das Emissionszertifikategesetz (EZG) in nationales Recht umgesetzt.

Um die Verknüpfung mit dem internationalen Handel zu gewährleisten, erließ die EU im Jahre 2004 die „Linking Directive“, Richtlinie 2004/101/EG. Darin wird festgelegt, wie das EU-Emissionshandelssystem mit den im Kyoto-Protokoll festgelegten projektbezogenen Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism verknüpft wird. Die Linking Directive wurde in Österreich in Form einer Änderung des EZG umgesetzt. Ergänzend erließ die EU im Jahre 2006 Entscheidung 2006/780/EG zur Vermeidung der doppelten Erfassung bei Projektmaßnahmen im Sinne des Kyoto-Protokolls.

Weiters relevant für den Emissionshandel sind Entscheidungen 2004/280/EG über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls und Entscheidung 2007/589/EG der Kommission über die Leitlinien für Überwachung und Berichterstattung.

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