EMISSIONSHANDELSREGISTER

Handelbare Einheiten

EU-Zertifikate und Kyoto-Einheiten

In der Pilotphase 2005-2007 des EU-Emissionshandelssystems handelten Unternehmen ausschließlich EU Allowances (EUA). Seit Beginn des internationalen Handels gemäß dem Kyoto Protokoll am 1.1.2008 sind für österreichische Unternehmen in der Periode 2008-2012 folgende Zertifikate und Kyoto-Einheiten handelbar:

  • EU Allowances (EUAs): Emissionszertifikate für den Emissionshandel innerhalb Europas (EU-Emissionshandelssystem). Ein EUA berechtigt zur Emission von einer Tonne CO2 (Kohlendioxid) bzw. CO2-Äquivalent in einem bestimmten Zeitraum. EUAs werden im österreichischen Emissionshandelsregister als ‚AAUs ab 2008‘ bezeichnet.
  • Emissions Reduction Units (ERU), die aus Assigned Amount Units (AAU) konvertiert wurden (ERU aus AAU): Kyoto-Einheiten, die aus Joint Implementation-Projekten generiert werden. Dabei wandeln die Gastländer, in denen die Projekte durchgeführt werden, eine Anzahl von AAU in ERU um. Anschließend werden diese von der Registerstelle des Gastlandes in die Registerstelle der InvestorInnen transferiert und dort deren Konten gutgeschrieben.
  • Certified Emissions Reductions (CER): Kyoto-Einheiten, die aus Clean Development Mechanism-Projekten generiert werden. Sämtliche CER werden über eine eigene CDM-Registerstelle abgewickelt.
Folgende Einheiten sind nur in Ausnahmefällen auf österreichischen Betreiber- und Personenkonten mit spezieller Genehmigung erlaubt:

  • Assigned Amount Units (AAU): Handelbare Einheiten der Assigned Amount (zugeteilte Menge), die ein Staat mit Reduktionsverpflichtung gemäß dem Kyoto-Protokoll (Annex-B-Staat) zugeteilt bekommt.
  • Removal Units (RMU): Kyoto-Einheiten, die Annex-B-Vertragsstaaten z. B. durch nationale Aufforstungsmaßnahmen und andere Senkenmaßnahmen generieren.
  • Emissions Reduction Units (ERU), die aus RMU konvertiert wurden (ERU aus RMU): Diese Einheiten stammen aus Joint Implementation-Projekten im Zusammenhang mit Senkenmaßnahmen.
  • tCER und lCER: Diese Subtypen von CER haben nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer und stammen aus Aufforstungsprojekten in Ländern ohne Reduktionsverpflichtung (Nicht-Annex-I-Staaten).
© 2007 Umweltbundesamt | ECRA

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