EMISSIONSHANDELSREGISTER

Internationaler Handel

Internationaler Emissionshandel ab 2008

Mit Beginn der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls am 1. Jänner 2008 startet der weltweite Emissionshandel. Der internationale Emissionshandel ist einer der drei im Kyoto-Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen zur Senkung von Treibhausgasen und dient der Pflichterfüllung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls, d. h. der Nationalstaaten. Daher können ab 2008 erstmals Nationalstaaten untereinander handeln. Jedem Nationalstaat oder jeder supranationalen Organisation wie etwa der EU steht es frei, Unternehmen die Teilnahme am Emissionshandel zu ermöglichen. Genau diese Möglichkeit gibt das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) Betreibern von energieintensiven Anlagen aus den Sektoren Industrie und Energieaufbringung.

Flexible Mechanismen

Die anderen beiden flexiblen Mechanismen sind Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI). Finden Emissionsminderungsprojekte in Ländern statt, die sich zu Emissionsbegrenzungen verpflichtet haben, werden sie Joint Implementation (JI)-Projekte genannt. Wird ein solches Projekt in einem Entwicklungs- oder Schwellenland ohne Emissionsbegrenzung umgesetzt, spricht man von Clean Development Mechanism (CDM).

EU-Emissionshandelssystem ab 2008

Die Pilotphase des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) von 2005 bis 2007 diente dazu, erste Erfahrungen mit dem Emissionshandel in Europa zu sammeln und Europa auf den internationalen Emissionshandel ab 2008 vorzubereiten. Für die Pilotphase des EU-ETS wurden spezielle Zertifikate, sogenannte EUA (EU Allowances) ausgegeben und gehandelt.

Die zweite Phase des EU-ETS von 2008-2012 ist zeitlich an die 1. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls angepasst. Für diese Periode erhält Österreich auf der Grundlage seiner Treibhausgasemissionen von 1990 (für teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid wurde das Basisjahr 1995 festgelegt) und seines Reduktionsziels (minus 13 %) eine sogenannte „zugeteilte Menge“ (=Assigned Amount, AA), deren handelbare Einheiten Assigned Amount Units (AAU) heißen.

Davon wird der Teil, der für am Emissionshandel teilnehmende Unternehmen bestimmt ist, in EUA umgewandelt und den Unternehmen auf Grundlage des nationalen Zuteilungsplans zugeteilt. AAU selbst können nur von Staaten oder von Personen, die von diesen Staaten dazu ermächtig wurden, gehandelt werden. Unternehmen hingegen handeln ab 2008 mit EUA, die aus AAU konvertiert wurden. Zusätzlich haben Unternehmen die Möglichkeit, Kyoto-Einheiten aus internationalen JI- und CDM-Projekten zu erwerben und für ihre Einhaltung zu verwenden.

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