Versteigerung
Dritte österreichische Versteigerung im Rahmen des EU Emissionshandels am 23. März 2010
Termin:
Am 23. März 2010 findet die dritte österreichische Versteigerung statt, die in zwei
Verfahren, ein nicht kompetitives und ein kompetives Verfahren, unterteilt wird.
Die nicht kompetitive Versteigerung läuft vom Freitag, 19. März 2009, 9:00 Uhr bis zum
Dienstag, 23. März 2010, 10:00 Uhr. Während dieser Zeitspanne ist es möglich Angebote zu legen. Die
Angebote werden am 23. März um 9:00 Uhr - zum Abschluss der nicht kompetitiven Versteigerung -
bindend.
Die kompetitive Versteigerung findet am 23. März 2010 von 11:00 bis 12:00 Uhr statt.
Versteigerungsmenge:
In Summe werden 300.000 Emissionszertifikate versteigert, wobei
100.000 Zertifikate im Rahmen der nicht kompetitiven Versteigerung und
200.000 Zertifikate bei der anschließenden kompetitiven Versteigerung angeboten werden.
Mindestangebotspreis für die kompetitive Versteigerung:
Der Mindestangebotspreis beträgt 90% des niedrigsten Tagesschlusskurses für
Emissionshandelszertifikate der Periode 2008 – 2012 der Monate Jänner und Februar 2010. Die
Informationen wurden am 5. März 2010 der Spot-Handelsbörse "
bluenext.eu" entnommen und zeigen, dass der
niedrigste Tagesschlusskurs am 6. Januar 2010 mit € 12,17 erreicht wurde. Der
Mindestangebotspreis beträgt somit € 10,95
Referenzpreis für die nicht kompetitive Versteigerung:
Der Referenzpreis beträgt 120% des niedrigsten Tagesschlusskurses für
Emissionshandelszertifikate der Periode 2008 – 2012 der Monate Jänner und Februar 2010. Die
Informationen wurden am 5. März 2010 der Spot-Handelsbörse "bluenext.eu" entnommen und zeigen, dass
der niedrigste Tagesschlusskurs am 6. Januar 2010 mit € 12,17 erreicht wurde. Der
Referenzpreis beträgt somit € 14,60
Abwicklung:
Gemäß §3 Abs. 2 VersteigerungsVO wird die Versteigerung über die Fa. Climex (www.climex.com) durchgeführt. Für eine
Teilnahme an einer der Versteigerungen ist eine Registrierung auf der oben genannten Homepage
erforderlich. Weitere Informationen sind der Homepage zu entnehmen.
Umsatzsteuer:
Die Versteigerung von EUAs stellt - auch wenn sie von der Republik Österreich durchgeführt
wird - eine unternehmerische Tätigkeit dar. Es kommen daher die allgemeinen umsatzsteuerlichen
Vorschriften zur Anwendung.
Allgemeine Informationen:
a)
zur nicht kompetitiven Versteigerung (gemäß §5 VersteigerungsVO)
- Die Versteigerung wird gemäß §5 Abs. 2 der VersteigerungsVO mit einem geschlossenen Orderbuch (closed order book) durchgeführt. Das heißt, dass der Bieter nur sein eigenes Gebot einsehen kann.
- Der Bieter gibt ein Gebot für eine bestimmte Menge an Zertifikaten ab. Die Mindestmenge beträgt gemäß §5 Abs. 5 der VersteigerungsVO 50 Zertifikate, die Höchstmenge 2.500 Zertifikate. Gebote werden in Vielfachen der Mindestmenge entgegengenommen.
- Während die Plattform geöffnet ist, kann ein Gebot gelegt werden. Das Angebot kann jederzeit geändert, aber auch gelöscht werden. Mit Schließung der Plattform werden die Gebote bindend und werden per e-mail bestätigt.
- Der Preis wird gemäß §5 Abs. 3 der VersteigerungsVO im kompetitiven Verfahren ermittelt, welches direkt im Anschluss an die nicht kompetitive Versteigerung stattfindet. Durch Abgabe des Angebotes während des nicht kompetitiven Verfahrens akzeptiert der Bieter den im Anschluss ermittelten Preis.
- Bildung des Referenzpreises gemäß §5 Abs. 4 der VersteigerungsVO: der Referenzpreis beträgt das 1,2-Fache des niedrigsten Tagesschlusskurses (closing price) für EUA 08-12 (Spotpreise) der zwei der Versteigerung vorangehenden Monate.
- Werden nicht für die gesamte Menge an verfügbaren Zertifikaten gültige Angebote gelegt, werden die verbleibenden Zertifikate zu einem späteren Zeitpunkt versteigert. Übersteigt die Angebotsmenge die verfügbare Menge an Zertifikaten, werden die vorhandenen Zertifikate aliquot den entsprechenden Geboten aufgeteilt.
- Nach Abschluss der kompetitiven Versteigerung erhalten die erfolgreichen Teilnehmer eine Rechnung von Seiten des BMLFUW. Nach Begleichung der Kosten werden die Zertifikate auf das Registerkonto des Teilnehmers übertragen.
- Die Versteigerung wird gemäß §6 Abs. 2 der VersteigerungsVO mit einem geschlossenen Orderbuch (closed order book) durchgeführt. Das heißt, dass der Bieter nur sein eigenes Gebot einsehen kann.
- Gemäß §6 Abs. 7 der VersteigerungsVO wird ein Zuschlagspreis (single clearing price) ermittelt, der für alle erfolgreichen Angebote angewendet wird.
- Bildung des Zuschlagspreises gemäß §6 Abs. 7 der VersteigerungsVO:
Die Angebote werden beginnend mit den höchsten Angebotspreisen pro EUA aufsummiert, bis die Summe der Angebote der Menge an zu versteigernden Zertifikaten entspricht. Das letzte in die Summenbildung eingegangene Angebot determiniert den Zuschlagspreis.
Rechenbeispiel:
Österreich versteigert 100.000 Zertifikate:
A legt Angebot über 50.000 Zertifikate, Angebotspreis 10.15 Euro
B legt Angebot über 30.000 Zertifikate, Angebotspreis 10.10 Euro
C legt Angebot über 12.000 Zertifikate, Angebotspreis 10.05 Euro
D legt Angebot über 20.000 Zertifikate, Angebotspreis 10.00 Euro
E legt Angebot über 30.000 Zertifikate, Angebotspreis 9.90 Euro
Der Zuschlag ergeht an die Angebote A, B, C und D, wobei der Angebotspreis des Angebotes D den Zuschlagspreis für alle Angebote festlegt. A, B und C erhalten die gewünschte Angebotsmenge, D erhält den Zuschlag für die verbliebenen 8.000 EUAs; E kommt bei dieser Versteigerung nicht zum Zug. - Bildung des Mindestangebotspreises gemäß §6 Abs. 4 der VersteigerungsVO: der Mindestangebotspreis für die Versteigerung beträgt 90% des niedrigsten Tagesschlusskurses (closing price) für EUA 08-12 (Spotpreise) der zwei der Versteigerung vorangehenden Monate.
- Nach Abschluss der kompetitiven Versteigerung werden die Teilnehmer über den Ausgang der Versteigerung informiert und die entsprechenden Transaktionen vorgenommen.
- Die Rechnungslegung erfolgt durch das niederländische Unternehmen APX. Sowohl inländische
Unternehmer als auch Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten eine Rechnung ohne Ausweis
österreichischer USt. Auf sie geht die Steuerschuld idR nach der jeweiligen
Umsatzsteuergesetzgebung ihres Ansässigkeitsstaates über (Reverse-Charge).
Unternehmer aus Drittstaaten erhalten ebenfalls eine Rechnung ohne Ausweis österreichischer USt. Ob ausländische USt in Rechnung gestellt wird, richtet sich nach der Umsatzsteuergesetzgebung des Ansässigkeitsstaates.
