EU Gemeinschaftsregister ab 2012
Unionsregister offline - 10.02.2012
Aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten ist das Unionsregister (Luftfahrzeugbetreiber) am Freitag, 10. Februar 2011 von 07:00 bis 08:00 nicht verfügbar.30.01.2012
Heute erfolgte die Teilinbetriebnahme des Unionsregisters seitens der Europäischen Kommission. Das Unionsregister wird bis zur Vollinbetriebnahme, die für Juni 2012 geplant ist, nur für die Eröffnung von Konten für Luftfahrzeugbetreiber und die Zuteilung von Zertifikaten an Luftfahrzeugbetreiber zur Verfügung stehen.
Den Zugang zum Unionsregister sowie alle Informationen zur Kontoeröffnung für Luftfahrzeugbetreiber werden im Laufe der Woche auf dieser Webseite veröffentlicht.
13.01.2012
Wie bereits Ende Oktober 2011 informiert, nehmen die Luftfahrzeugbetreiber ab 2012 am EU Emissionshandel teil und benötigen dafür ein Luftfahrzeugbetreiberkonto im Unionsregister.
2012 geht das Unionsregister in Betrieb und wird alle Konten und Abwicklungen, die bisher in den nationalen Registern der Mitgliedstaaten geführt wurden, in einem zentralem Register für das EU Emissionshandelssystem (EU ETS) zusammenfassen.
Die Inbetriebnahme des Unionsregisters wird in zwei Schritten erfolgen:
- Ab 30.01.2012 erfolgt eine Teilinbetriebnahme des Unionsregisters. Ab diesem Zeitpunkt können die Luftfahrzeugbetreiberkonten eröffnet werden, für die Gratiszuteilung Ende Februar 2012.
- Der Handel mit Zertifikaten wird ab der Vollinbetriebnahme des Unionsregisters möglich sein, welcher mit Juni 2012 vorgesehen ist. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die bestehenden Konten der nationalen Register in das Unionsregister migriert.
Die Antragsformulare zur Eröffnung eines Luftfahrzeugbetreiberkontos werden online im Unionsregister ab 30.01.2012 zur Verfügung stehen. Bei der Online-Registrierung des Luftfahrzeugbetreiberkontos sind der Kontoinhaber sowie dessen kontobevollmächtigte Personen zu benennen. Es sind mindestens zwei Kontobevollmächtigte sowie mindestens ein zusätzlicher Bevollmächtigter, dessen Zustimmung bei Transaktionen notwendig ist, anzugeben. Kontobevollmächtigte müssen natürliche Personen im Alter von mindestens 18 Jahren sein.
Für die abschließende Aktivierung des Luftfahrzeugbetreiberkontos im Unionsregister, sind die Nachweise durch den Kontoinhaber zu erbringen. Um eine Zuteilung Ende Februar 2012 zu ermöglichen, wird empfohlen, die erforderlichen Nachweise schon jetzt an ECRA per Post zu übermitteln.
Einschulung in das Unionsregister
Am 1. Februar 2012 bieten ECRA und das Umweltbundesamt eine Einschulung in das Unionsregister
für Luftfahrzeugbetreiber an, um eine möglichst reibungslose Kontoeröffnung und Bedienung der
Funktionen im Unionsregister zu gewährleisten. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache
abgehalten. Wenn eine Teilnahme nicht möglich ist, können die Unterlagen gerne per E-Mail
übermittelt werden. Alle Informationen zur Einschulung werden auch auf
www.emissionshandelsregister.at veröffentlicht. Wir ersuchen um Anmeldung zur Einschulung mittels
per E-Mail oder Fax bis spätestens 25.01.2012.
Weitere Fragen beantworten unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter 0043 1 3190701 372.
06.12.2011
Wie Ende Oktober 2011 berichtet, hatte die Europäische Kommission geplant, das Unionsregister „ um den Jahreswechsel“ zu eröffnen und nähere Details dazu Ende November anzukündigen.
Wie der aktuellsten Veröffentlichung der Kommission vom 30. November 2011 zu entnehmen ist, wird das Unionsregister nicht vor Juni 2012 in Vollbetrieb gehen. Jedoch soll bereits mit 31. Jänner 2012 der Teilbetrieb aufgenommen werden, um die Konten der Flugverkehrsbetreiber rechtzeitig für die Zuteilungen Ende Februar 2012 bereitstellen zu können.
Nähere Details siehe:
http://ec.europa.eu/clima/news/articles/news_2011113001_en.htm
Durch den geänderten Zeitplan ist ECRA mit dem Umweltbundesamt übereingekommen, dass die
ursprünglich knappen Zeitvorgaben für die Nachlieferung von Unterlagen gelockert werden.
Die umfangreichen, für die Migration ins Unionsregister zwingend nötigen Unterlagen, können
nun bis spätestens 31.Jänner 2012 bei ECRA eingereicht werden.
28.10.2011
Wir möchten Sie über zukünftige Änderungen betreffend das österreichische Emissionshandelsregister informieren. Ab 2012 werden die nationalen Emissionshandelsregister für den EU Emissionshandel von einem EU-weiten Gemeinschaftsregister abgelöst (gemäß Artikel 19 der EU Richtlinie 2009/29/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten). Die Vorbereitungsarbeiten auf den Umstieg sowohl in der Europäischen Kommission als auch in den Mitgliedstaaten sind bereits in vollem Gang.
Der Umstieg auf das Gemeinschaftsregister wird laut Europäischer Kommission um den Jahreswechsel erfolgen. Bei diesem Umstieg werden ihre Konten und Zertifikatsbestände in das neue Gemeinschaftsregister automatisch übertragen. Während des Umstiegs werden alle EU Register bis zu zwei Wochen geschlossen sein.
Wir werden Sie rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt des Umstiegs, über die
Zugangsbedingungen zum Gemeinschaftsregister sowie dessen Funktionalitäten informieren.
