EMISSIONSHANDELSREGISTER

Anlagen

In Österreich sind ca. 200 energieintensive Industrieanlagen verpflichtet, am Emissionshandel teilzunehmen. Betroffene Branchen sind Energieversorgungsunternehmen (Kraftwerke und Fernheizwerke, Raffinerien), Eisen- und Stahlindustrie, Zement- und sonstige Mineralstoffindustrie, Papierindustrie, sowie weitere Anlagen aus Branchen wie der chemischen Industrie und Spanplattenherstellung. Die BetreiberInnen dieser Anlagen erhalten von der zuständigen Behörde, dem Lebensministerium, jedes Jahr bis zum 28. Februar Zertifikate, die zur Emission je einer Tonne Kohlendioxidäquivalent pro Zertifikat berechtigen.

Die Anzahl der an die Unternehmen zugeteilten Zertifikate ist in der Nationalen Zuteilungstabelle festgelegt. Diese Zertifikate werden im Emissionshandelsregister in Konten verwaltet. Die Emissionen der Anlagen werden jeweils nach Ende eines Kalenderjahres ermittelt, von einer unabhängigen Prüfeinrichtung geprüft und bis zum 31. März für das jeweils vergangene Jahr im Register eingetragen. Für die geprüften Emissionen müssen bis zum darauf folgenden 30. April die Zertifikate eingelöst werden. Liegen die tatsächlichen Emissionen über dem Wert, für den Zertifikate vergeben wurden, kann die Firma über den Emissionshandel weitere Zertifikate zukaufen.

Gehandelt werden kann innerhalb der Europäischen Union, ab 2008 auch international. Die Links zu den Registern anderer europäischer Länder finden Sie über das Community Independent Transaction Log (CITL) der Europäischen Kommission. Der Handel findet OTC (over the counter) oder an einer Börse – z. B. der EXAA – statt. Für die Eröffnung eines Kontos im Register muss das Unternehmen über eine Genehmigung der Anlage nach dem Emissionszertifikategesetz (EZG) verfügen und eine unabhängige Prüfeinrichtung benennen. Weitere Details zur Kontoeröffnung finden Sie im FAQ.


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www.emisssionshandelsregister.at