- Lebensministerium: EU-Emissionshandel
- Europäische Kommission: NAPs
- Europäische Kommission: NAPs 2008-2012
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Im nationalen Allokationsplan (NAP) wird die Gesamtmenge der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) festgelegt, die Österreich den am Emissionshandel beteiligten Unternehmen gewährt. Der NAP legt sowohl die Gesamtemissionsmenge als auch die Zuteilungsmethode fest. Grundidee des Systems ist, dass die Mitgliedstaaten die CO2-Emissionen der energieintensiven Sektoren mittels Vergabe von Emissionszertifikaten einerseits begrenzen und durch diese Kontingentierung der Emissionsrechte andererseits eine Verknappung herbeiführen, sodass ein funktionierender Markt entsteht. Dieser Marktmechanismus ermöglicht, dass Unternehmen ihre Emissionen zu den geringst möglichen Kosten senken können.
Nach Fertigstellung des nationalen Allokationsplans für die jeweilige Handelsperiode übersendet Österreich den NAP an die Europäische Kommission zur Bewilligung. Der Allokationsplan für die Pilotphase des EU-Emissionshandelssystem 2005-2007 wurde im Jahre 2004 erstellt und von der Kommission genehmigt. Die zuzuteilende Gesamtmenge für ca. 200 Unternehmen in Österreich betrug etwa 33 Millionen Tonnen CO2 jährlich.
Der Allokationsplan für 2008-12 wurde im Februar 2007 zur Genehmigung an die Europäische Kommission übermittelt. Am 2. April 2007 entschied die Kommission, dass die zuzuteilende Gesamtmenge in Österreich von 32,8 auf 30,7 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr gesenkt werden muss. Zudem ist lt. Kommission jegliche ungerechtfertigte Bevorzugung des Raffinerie-, integrierten Stahl- und Fernwärmesektors auszuschließen. Darüber hinaus wurde die Obergrenze, bis zu der Unternehmen Zertifikate aus JI/CDM zukaufen dürfen, von 20 Prozent auf 10 Prozent der Zuteilung von Zertifikaten für die einzelnen Anlagen eingeschränkt.