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Stand der Einhaltung 2008
Geprüfte Emissionen, zurückgegebene Zertifikate und Einhaltungsstatus (Stand 2008)
Nach Artikel 9 in Verbindung mit Anhang XVI der Registerverordnung der Europäischen Kommission
(EG) Nr. 2216/2004 müssen RegisterführerInnen am 15. Mai jedes Jahres folgende Informationen über
die mit Betreiberkonten verknüpften Anlagen veröffentlichen:
a. geprüfte Emissionen der Anlage für das jeweilige Vorjahr;
b. zurückgegebene Zertifikate, die vom Unternehmen zur Einlösung für die geprüften
Emissionen des Vorjahres an das nationale Konto zurückgegeben wurden;
c. ein Symbol für den Status der Einhaltung. Dieses Symbol gibt an, ob das jeweilige
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Rückgabe einer ausreichenden Anzahl von Zertifikaten für die
geprüften Emissionen nachgekommen ist oder nicht.
Darüber hinaus ist jedes Jahr die Zahl der Zertifikate, die einem Unternehmen gemäß der
Nationalen Zuteilungstabelle (NAP) zugeteilt wurden, zu veröffentlichen.
Die oben genannten Daten können in den Reports nach Betreiberkonten sortiert eingesehen werden. Zur besseren Übersichtlichkeit wird hier eine Tabelle aller Anlagen mit den oben genannten Informationen und der jeweiligen Gesamtsumme über alle Anlagen dargestellt.
Mit der Angabe über geprüfte Emissionen erfährt die Öffentlichkeit nun die tatsächlich von einer
Anlage ausgehenden CO2-Emissionen, die nach den genehmigten Monitoring-Methoden berechnet und von
einer unabhängigen Prüfereinrichtung überprüft wurden.
