EMISSIONSHANDELSREGISTER

Stand der Einhaltung

Geprüfte Emissionen, zurückgegebene Zertifikate und Einhaltungsstatus

Nach Artikel 9 in Verbindung mit Anhang XVI der Registerverordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 2216/2004 müssen RegisterführerInnen am 15. Mai jedes Jahres folgende Informationen über die mit Betreiberkonten verknüpften Anlagen veröffentlichen:

a. geprüfte Emissionen der Anlage für das jeweilige Vorjahr;

b. zurückgegebene Zertifikate, die vom Unternehmen zur Einlösung für die geprüften Emissionen des Vorjahres an das nationale Konto zurückgegeben wurden;

c. ein Symbol für den Status der Einhaltung. Dieses Symbol gibt an, ob das jeweilige Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Rückgabe einer ausreichenden Anzahl von Zertifikaten für die geprüften Emissionen nachgekommen ist oder nicht.

Darüber hinaus ist jedes Jahr die Zahl der Zertifikate, die einem Unternehmen gemäß der Nationalen Zuteilungstabelle (NAP) zugeteilt wurden, zu veröffentlichen.

Die oben genannten Daten können in den Reports nach Betreiberkonten sortiert eingesehen werden. Zur besseren Übersichtlichkeit wird hier eine Tabelle aller Anlagen mit den oben genannten Informationen und der jeweiligen Gesamtsumme über alle Anlagen dargestellt.

Mit der Angabe über geprüfte Emissionen erfährt die Öffentlichkeit nun die tatsächlich von einer Anlage ausgehenden CO2-Emissionen, die nach den genehmigten Monitoring-Methoden berechnet und von einer unabhängigen Prüfereinrichtung überprüft wurden.

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